Die Archivwürdigkeit von Unterlagen etc. bestimmt sich nach deren perspektivischer Relevanz. Je nach Eignerin / Eigner des Materials stellt sich diese Relevanz unterschiedlich dar.
Die Ermittlung dieser variablen Relevanz muss der Archivar leisten, und zwar in Abstimmung mit der Eignerin / dem Eigner und unter Anlegung von Erfahrungswerten aus seiner praktischen Berufstätigkeit.
Archive / Archivbestände sind durch Ordnung und Verzeichnung so zu organisieren, dass Relevantes leicht auffindbar und eindeutig zitierbar ist. Archivalien stellen künftige Quellen dar.