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Arbeitsweisen des Archivars

  • Die Archivwürdigkeit von Unterlagen etc. bestimmt sich nach deren perspektivischer Relevanz. Je nach Eignerin / Eigner des Materials stellt sich diese Relevanz unterschiedlich dar.

 

  • Die Ermittlung dieser variablen Relevanz muss der Archivar leisten, und zwar in Abstimmung mit der Eignerin / dem Eigner und unter Anlegung von Erfahrungswerten aus seiner praktischen Berufstätigkeit.

 

  • Archive / Archivbestände sind durch Ordnung und Verzeichnung so zu organisieren, dass Relevantes leicht auffindbar und eindeutig zitierbar ist. Archivalien stellen künftige Quellen dar.


Referenzen Archivar