Auch bei problematischen Texten ist der Historiker verpflichtet, noch verfügbare Quellen heranzuziehen und diese an das Geschriebene anzulegen.
Oftmals erweisen sich ganze Passagen in Werken der genannten Art dann als schönfärberische Darstellungen oder als „Hofberichterstattung“.
In solchen Fällen ist es immer auch geboten, ergänzend Erzählerin / Erzähler oder „Hofchronist“ sowie mögliche verdeckte Auftraggeberinnen / Auftraggeber in den Blick zu nehmen und nach Motiven für die Verbreitung bzw. Förderung falscher „Wahrheiten“ zu fragen.
In der eigenen Darstellung nimmt dann der Historiker die nötigen Korrekturen in der konkreten Geschichte vor. Er muss sich dabei - und ebenso generell - jedoch davor hüten, mit dem erhobenen „pädagogischen Zeigefinger“ vorzugehen.