Kommen im Zuge von Recherchen für Geschichte Bezeichnungen oder Begriffe zum Vorschein, die heute nicht mehr gebräuchlich sind (z. B. „Heldentod“), dann müssen sie durch den Historiker einer Einordnung in die Zeit ihrer Nutzung und einer Bewertung nach heutigen Maßstäben / Anschauungen unterzogen werden.
Altertümliche Sprache muss in die Jetztzeit „übersetzt“ werden.
So wurde etwa noch bis in die 1930er-Jahre hinein der Begriff „Unterschleifen“ für Unterschlagungen benutzt, wurden im 18. Jahrhundert Streitereien oder Unstimmigkeiten als „Misshelligkeiten“ bezeichnet oder verstand man unter der Formulierung „ich habe Zeitung erhalten“ den Erhalt von Nachrichten.
Es gibt aber auch Begriffe aus Fachsprachen, die der Erläuterung bedürfen. Beispielsweise findet man etwa in Akten der Polizei oder einer Staatsanwaltschaft den Terminus Lichtzeichenanlage (kurz LZA). Dabei handelt es sich um die amtliche Bezeichnung für eine Verkehrsampel. In solchen Fällen bedarf es einer „Übersetzung“.
Ähnlich muss bei Fremdwörtern verfahren werden, wobei man sie möglichst ganz vermeidet. Ist ein Fremdwort aber nicht zu umgehen, muss es sofort erläutert oder übersetzt werden. Wer anders verfährt, schließt manche Menschen bewusst von der Teilhabe an Geschichte aus.